{"id":3,"date":"2019-12-13T12:05:57","date_gmt":"2019-12-13T12:05:57","guid":{"rendered":"http:\/\/dev.schatex.com\/it\/?page_id=3"},"modified":"2021-12-25T13:43:48","modified_gmt":"2021-12-25T12:43:48","slug":"condizioni","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schatex.com\/it\/condizioni\/","title":{"rendered":"Termini e Condizioni"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"header-cover parallax\" style=\"background-image: url('\/wp-content\/uploads\/sites\/23\/2021\/06\/Header_Flag_2x.jpg');\">\n  <div class=\"teppichfliesen-header\"> \n     <h1>SCHATEX<sup>\u00ae<\/sup> &#8211; AGB<\/h1>\n     <span>SCHATEX<sup>\u00ae<\/sup> by Scharpenack GmbH<\/span>\n  <\/div>\n  <div class=\"teppichfliesen-subheader\"> <a href=\"#topProdukte\"> Alle Ansehen <br> \u25bc <\/a> <\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"container-fluid p-0\">\n    <div class=\"row home-row-1 fliesen-row-1 under-header-row container-fluid m-0\">\n\t\t<div class=\"col-md-6 text-center\" style=\"margin: auto;\">\n\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"\/wp-content\/uploads\/sites\/23\/2020\/05\/Rechtecks.png\">\n\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"col-md-6\">\n\t\t\t<h3 class=\"text-uppercase font-weight-bold\">Sie m\u00f6chten  in Ihrem Sortiment?<\/h3>\n\t\t\t<p class=\"text-left\">Das gesamte SCHATEX-Produktsortiment ist ausschlie\u00dflich bei Fachh\u00e4ndlern erh\u00e4ltlich. M\u00f6chten auch Sie SCHATEX-Teppichfliesen vertreiben oder haben allgemeine Fragen zu unseren Produkten? Dann z\u00f6gern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.<\/p>\n\t\t\t<a class=\"btn font-weight-bold pl-0\" href=\"\/kontakt\" style=\"color:#A3C851\"><u>Zum Kontaktformular<\/u> <i class=\"bi bi-caret-right-fill\"><\/i><\/a>\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div>\n\t\n<div class=\"container-lg\">\n\t<div class=\"row downloads-row-2 px-4\" id=\"topProdukte\">\n        <h2 class=\"text-uppercase font-weight-bold mb-3\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n        <h3 class=\"font-weight-normal mb-0\" style=\"font-family: 'Open Sans';\">Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Scharpenack GmbH auf Grundlage der Konvention der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V.<\/h3>\n        <p class=\"mt-3\">f\u00fcr Teppicherzeugnisse in der beim Bundeskartellamt eingetragenen Fassung vom 1. Januar 2002 <span class=\"font-weight-bold\">(Einheitsbedingungen der Deutschen Textilwirtschaft)<\/span> mit Sonderbestimmungen f\u00fcr Teppicherzeugnisse Die Einheitsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich zwischen Kaufleuten<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 1 Erf\u00fcllungsort, Lieferung und Abnahme<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verk\u00e4ufers. <\/br><\/br>\n\t\t    2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab inl\u00e4ndischem Werk. Diese Versandkosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Der K\u00e4ufer kann den Frachtf\u00fchrer bestimmen. Die Ware ist unversichert zu versenden. Ein Lieferavis kann vereinbart werden. <\/br><\/br>\n\t\t\t3. Bei Lieferung ab ausw\u00e4rtigem Lager kann ein pauschalierter Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden. <\/br><\/br>\n\t\t\t4. Verpackungskosten f\u00fcr Spezialverpackungen werden vom K\u00e4ufer getragen. <\/br><\/br>\n\t\t\t5. Sortierte und bei Kombinationen verkaufsgerechte Teilsendungen m\u00fcssen zeitnah erfolgen und sind vorher anzuk\u00fcndigen. Unsortierte sind nur mit Zustimmung des K\u00e4ufers statthaft. <\/br><\/br>\n\t\t\t6. Wenn infolge des Verschuldens des K\u00e4ufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen entweder eine R\u00fcckstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrage zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. <\/br><\/br>\n\t\t\t7. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei Bank\u00fcberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verk\u00e4ufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 1a Sonderregelung f\u00fcr die Lieferung von Teppicherzeugnissen<\/h3>\n\t\t<p>1. Die Lieferung erfolgt frei Haus auf Gefahr des K\u00e4ufers auf dem f\u00fcr den Verk\u00e4ufer g\u00fcnstigsten Versandweg. Mehrkosten infolge besonderer W\u00fcnsche des K\u00e4ufers (z.B. Eilversand, Vorschrift einer bestimmten Bef\u00f6rderungsart oder eines bestimmten Bef\u00f6rderungsweges, Teilsendungen usw.) sind von diesem zu tragen. <\/br><\/br>\n\t\t   2. Holt der K\u00e4ufer die Ware ab oder w\u00fcnscht er unfreie Lieferung ab Fabrik, so kann ihm hierf\u00fcr eine Frachtkostenverg\u00fctung gew\u00e4hrt werden. F\u00fcr die Abholverg\u00fctung wird die tats\u00e4chlich erforderliche Wegstrecke zwischen der Lieferfabrik bzw. dem Auslieferungslager des Verk\u00e4ufers und dem Ort der Haupt- bzw. eingetragenen Zweigniederlassung des K\u00e4ufers zugrundegelegt, wenn dies der tats\u00e4chliche Bestimmungsort der Ware ist. <\/br><\/br>\n\t\t   3. Liefert der Verk\u00e4ufer im sogenannten Streckengesch\u00e4ft an den Abnehmer des K\u00e4ufers, so tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die volle Fracht ab Fabrik bis zum Empf\u00e4nger. Dies gilt nicht f\u00fcr den Rollenversand an Wiederverk\u00e4ufer. Eine Frachtverg\u00fctung wird nicht gew\u00e4hrt. Zuschl\u00e4ge f\u00fcr besondere Kosten des Streckengesch\u00e4fts bleiben hiervon unber\u00fchrt.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 2 Gerichtsstand<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\tGerichtsstand (auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckklagen) ist nach Wahl des Kl\u00e4gers der Ort der Handelsniederlassung einer der Parteien oder der Sitz der f\u00fcr den Lieferanten zust\u00e4ndigen Fach- oder Kartellorganisation (Wuppertal). Das zuerst angerufene Gericht ist zust\u00e4ndig.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 3 Vertragsinhalt<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche). Alle Verk\u00e4ufe werden nur zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualit\u00e4ten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgesch\u00e4fte werden nicht get\u00e4tigt. <\/br><\/br>\n\t\t\t2. Blockauftr\u00e4ge sind zul\u00e4ssig und m\u00fcssen bei Vertragsabschlu\u00df befristet werden. Die Abnahmefrist darf h\u00f6chstens 12 Monate betragen.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 4 Unterbrechung der Lieferung<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. Bei h\u00f6herer Gewalt, Arbeitskampfma\u00dfnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsst\u00f6rungen, die l\u00e4nger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, l\u00e4ngstens jedoch um 5 Wochen zuz\u00fcglich Nachlieferungsfrist verl\u00e4ngert. Die Verl\u00e4ngerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverz\u00fcglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu \u00fcbersehen ist, da\u00df die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann. <\/br><\/br>\n\t\t\t2. Ist die Lieferung bzw. Annahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zur\u00fccktreten. Sie mu\u00df dies jedoch mindestens zwei Wochen vor Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts schriftlich ank\u00fcndigen. <\/br><\/br>\n\t\t\t3. Wurde der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverz\u00fcglich mitgeteilt, da\u00df nicht rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde und hat die Behinderung l\u00e4nger als 5 Wochen gedauert, kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zur\u00fccktreten. <\/br><\/br>\n\t\t\t4. Schadenersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, wenn die jeweilige Vertragspartei ihren Obliegenheiten gem\u00e4\u00df Ziff.1-3 gen\u00fcgt hat.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 5 Nachlieferungsfrist<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erkl\u00e4rung eine Nachlieferungsfrist von 12 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der R\u00fccktritt vom Vertrag unter Ausschlu\u00df von Schadensersatzanspr\u00fcchen als erfolgt. Der R\u00fccktritt vom Vertrag nach Ziff. 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn der K\u00e4ufer w\u00e4hrend der Nachlieferungsfrist dem Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt, da\u00df er auf Erf\u00fcllung des Vertrages besteht. Der Verk\u00e4ufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der K\u00e4ufer sich auf Anfrage des Verk\u00e4ufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu \u00e4u\u00dfert, ob er auf Vertragserf\u00fcllung besteht. <\/br><\/br>\n\t\t\t2. Fixgesch\u00e4fte werden nicht get\u00e4tigt. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdr\u00fccklich, da\u00df die Ware f\u00fcr eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann jedoch ein fester Liefertermin ohne Nachfrist vereinbart werden. Bei \u00dcberschreiten dieses Liefertermins kann der K\u00e4ufer den Ersatz besonderer Aufwendungen f\u00fcr die georderte Ware verlangen, h\u00f6chstens jedoch in H\u00f6he des Einkaufspreises der georderten Ware. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Der K\u00e4ufer kann wegen der Mangelhaftigkeit der Aktionsware nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. <\/br><\/br>\n\t\t\t3. Will der K\u00e4ufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, so mu\u00df er dem Verk\u00e4ufer eine 4-Wochenfrist setzen mit der Androhung, da\u00df er nach Ablauf der Frist die Erf\u00fcllung ablehne. Die Frist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des K\u00e4ufers durch Einschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle der Ziff. 1 Satz 2 anstelle des dort aufgef\u00fchrten R\u00fccktritts nur, wenn diese Fristsetzung des K\u00e4ufers dem Verk\u00e4ufer innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist. <\/br><\/br>\n\t\t\t4. F\u00fcr versandfertige Lagerware und NOS-Ware \u2013 \u201eNever-out-of-Stock\u201c \u2013 betr\u00e4gt die Nachlieferungsfrist 5 Werktage. Bei Nichtlieferung ist der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu informieren. Im \u00fcbrigen gelten die Bestimmungen der Ziff. 1 und 3. <\/br><\/br>\n\t\t\t5. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen versp\u00e4teter Lieferung ausgeschlossen.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 6 M\u00e4ngelr\u00fcge<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind sp\u00e4testens innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware an den Verk\u00e4ufer abzusenden. <\/br><\/br>\n\t\t\t2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener M\u00e4ngel ausgeschlossen. <\/br><\/br>\n\t\t\t3. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualit\u00e4t, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausr\u00fcstung oder des Dessins d\u00fcrfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch f\u00fcr handels\u00fcbliche Abweichungen, es sei denn, da\u00df der Verk\u00e4ufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich erkl\u00e4rt hat. <\/br><\/br>\n\t\t\t4. Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen hat der Verk\u00e4ufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Tagen nach R\u00fcckempfang der Ware. In diesem Fall tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer die Frachtkosten. Ist die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen, hat der K\u00e4ufer nur das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. <\/br><\/br>\n\t\t\t5. Nach Ablauf der in Ziff. 4 genannten Frist hat der K\u00e4ufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. 6. Versteckte M\u00e4ngel hat der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer zu r\u00fcgen. Der K\u00e4ufer kann aufgrund des rechtzeitig ger\u00fcgten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 6a Sonderregelung f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung bei Teppichbodenerzeugnissen<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche betr\u00e4gt 5 Jahre, sofern das Teppichbodenerzeugnis beim Endabnehmer fest mit dem Bauwerk verbunden worden ist. Bei nicht mit dem Geb\u00e4ude fest verbundenen Teppichbodenerzeugnissen gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist von 2 Jahren. Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt 4 Jahre, wenn die VOB als Vertragsgrundlage zum Endabnehmer insgesamt vereinbart worden ist. <\/br><\/br>\n\t\t\t2. Das Recht des Verk\u00e4ufers gem. \u00a7 6 Ziff. 4 auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware gilt auch bei versteckten M\u00e4ngeln. <\/br><\/br>\n\t\t\t3. Die Haftung des Verk\u00e4ufers ist auch bei Mangelfolgesch\u00e4den auf den Betrag der dem K\u00e4ufer vom Verk\u00e4ufer f\u00fcr das mit M\u00e4ngeln behaftete Teppichbodenerzeugnis erteilten Rechnung und auf die Kosten seiner Verlegung beim Endverbraucher begrenzt. Dies gilt nicht, soweit die Haftung des Verk\u00e4ufers auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder auf Vorsatz beruht. <\/br><\/br>\n\t\t\t4. Auf die Haftung des Verk\u00e4ufers ist diesem eine Nutzungsverg\u00fctung anzurechnen, die sich nach der Dauer der Benutzung des Teppichbodens und dessen mutma\u00dflicher Benutzbarkeitszeit errechnet.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 7 Zahlung<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der F\u00e4lligkeit (Valutierung) ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. <\/br><\/br>\n\t\t\t2. Rechnungen sind zahlbar: innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 2 % Skonto; ab 11. bis 30. Tag nach Rechnungsstellung und Warenversand netto. Ab dem 31. Tag tritt Verzug gem\u00e4\u00df \u00a7 286 II Nr. 1 BGB ein. <\/br><\/br>\n\t\t\t3. Werden anstelle von barem Geld, Scheck oder \u00dcberweisung vom Verk\u00e4ufer Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 61. Tage ab Rechnungsstellung und Warenversand ein Zuschlag von 1 % der Wechselsumme berechnet. <\/br><\/br>\n\t\t\t4. Ab\u00e4nderungen der Regulierungsweise sind 3 Monate vorher anzuk\u00fcndigen. <\/br><\/br>\n\t\t\t5. Vorzinsen werden in keinem Fall gew\u00e4hrt. <\/br><\/br>\n\t\t\t6. Zahlungen werden stets zur Begleichung der \u00e4ltesten f\u00e4lligen Schuldposten zuz\u00fcglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. <\/br><\/br>\n\t\t\t7. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei Bank\u00fcberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verk\u00e4ufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 8 Zahlung nach F\u00e4lligkeit<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. Bei Zahlungen nach F\u00e4lligkeit werden Zinsen von 8 % \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. <\/br><\/br>\n\t\t\t2. Vor vollst\u00e4ndiger Zahlung f\u00e4lliger Rechnungsbetr\u00e4ge einschlie\u00dflich Zinsen ist der Verk\u00e4ufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. <\/br><\/br>\n\t\t\t3. Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers oder bei drohender Zahlungsunf\u00e4higkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers kann der Verk\u00e4ufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen f\u00fcr noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz geltend machen.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 9 Zahlungsweise<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. Die Aufrechnung mit und die Zur\u00fcckbehaltung von f\u00e4lligen Rechnungsbetr\u00e4gen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig. Dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Verk\u00e4ufers. Sonstige Abz\u00fcge (z.B. Porto) sind unzul\u00e4ssig. <\/br><\/br>\n\t\t\t2. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Spesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 10 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\t1. Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung, einschlie\u00dflich Nebenforderungen, Schadensersatzanspr\u00fcchen und Einl\u00f6sungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verk\u00e4ufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verk\u00e4ufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. <\/br><\/br>\n\t\t\t2. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies f\u00fcr den Verk\u00e4ufer, ohne da\u00df dieser hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der K\u00e4ufer nicht das Eigentum gem. \u00a7\u00a7 947 ff BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6renden Sachen erwirbt der Verk\u00e4ufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert. <\/br><\/br>\n\t\t\t3. Sofern in die Gesch\u00e4ftsabwicklung zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere \u00fcbernimmt, \u00fcbertr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der K\u00e4ufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei. <\/br><\/br>\n\t\t\t4. Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung oder zur Weiterverarbeitung nur unter der Ber\u00fccksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt. <\/br><\/br>\n\t\t\t5. Der K\u00e4ufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetrieb ver\u00e4u\u00dfern oder verarbeiten und sofern sich seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse nicht nachhaltig verschlechtern. <\/br><\/br>\n\t\t\t6a. Der K\u00e4ufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware \u2013 einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen \u2013 an den Verk\u00e4ufer ab. <\/br><\/br>\n\t\t\t6b. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat der Verk\u00e4ufer hieran in H\u00f6he seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. <\/br><\/br>\n\t\t\t6c. Hat der K\u00e4ufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der K\u00e4ufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verk\u00e4ufer ab und leitet seinen Verkaufserl\u00f6s anteilig zum Wert der Rechte des Verk\u00e4ufers an der Ware an den Verk\u00e4ufer weiter. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offenzulegen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage \u00fcberf\u00e4llig ist oder wenn sich seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse wesentlich verschlechtern. Der Verk\u00e4ufer nimmt diese Abtretung an. <\/br><\/br>\n\t\t\t7. Der K\u00e4ufer ist erm\u00e4chtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungserm\u00e4chtigung erlischt bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers. In diesem Falle wird der Verk\u00e4ufer hiermit vom K\u00e4ufer bevollm\u00e4chtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. F\u00fcr die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen mu\u00df der K\u00e4ufer die notwendigen Ausk\u00fcnfte erteilen und die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Ausk\u00fcnfte gestatten. Insbesondere hat er dem Verk\u00e4ufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, H\u00f6he der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuh\u00e4ndigen. <\/br><\/br>\n\t\t\t8. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Verk\u00e4ufer bestehenden Sicherheit dessen s\u00e4mtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verk\u00e4ufer auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. <\/br><\/br>\n\t\t\t9. Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzul\u00e4ssig. Von Pf\u00e4ndungen ist der Verk\u00e4ufer unter Angabe des Pf\u00e4ndungsgl\u00e4ubigers sofort zu unterrichten. <\/br><\/br>\n\t\t\t10. Nimmt der Verk\u00e4ufer in Aus\u00fcbung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zur\u00fcck, so liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, wenn der Verk\u00e4ufer dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Der Verk\u00e4ufer kann sich aus der zur\u00fcckgenommenen Vorbehaltsware durch freih\u00e4ndigen Verkauf befriedigen. <\/br><\/br>\n\t\t\t11. Der K\u00e4ufer verwahrt die Vorbehaltsware f\u00fcr den Verk\u00e4ufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die \u00fcblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebr\u00e4uchlichen Umfang zu versichern. Der K\u00e4ufer tritt hiermit seine Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche, die ihm aus Sch\u00e4den der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verk\u00e4ufer in H\u00f6he des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an. <\/br><\/br>\n\t\t\t12. S\u00e4mtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die der Verk\u00e4ufer im Interesse des K\u00e4ufers eingegangen ist, bestehen. Dem K\u00e4ufer ist es im Falle des Satzes 1 grunds\u00e4tzlich gestattet, Factoring f\u00fcr seine Au\u00dfenst\u00e4nde zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten den Verk\u00e4ufer dar\u00fcber zu informieren.\n\t\t<\/p>\n\t\t<h3>\u00a7 11 Anwendbares Recht<\/h3>\n\t\t<p>\n\t\t\tEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.\n\t\t<\/p>\n\t<\/div>\n\t<div class=\"row mb-5\">\n\t\t<div class=\"col-sm-6 col-md-4 offset-sm-3 offset-md-4 mb-5\">\n\t\t\t<div class=\"col download-btn text-center\">\n\t\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"\/wp-content\/uploads\/sites\/23\/2020\/11\/Download_icon.png\">\n\t\t\t\t<a href=\"\/wp-content\/uploads\/sites\/23\/2021\/01\/SCHATEX-AGB.pdf\">Download AGB<\/a>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SCHATEX\u00ae &#8211; AGB SCHATEX\u00ae by Scharpenack GmbH Alle Ansehen \u25bc Sie m\u00f6chten in Ihrem Sortiment? Das gesamte SCHATEX-Produktsortiment ist ausschlie\u00dflich bei Fachh\u00e4ndlern erh\u00e4ltlich. M\u00f6chten auch Sie SCHATEX-Teppichfliesen vertreiben oder haben allgemeine Fragen zu unseren Produkten? 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Zum Kontaktformular Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Scharpenack &#8230; <a title=\"Termini e Condizioni\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/schatex.com\/it\/condizioni\/\" aria-label=\"Read more about Termini e Condizioni\">Read more<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v22.6 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>SCHATEX | IT | Termini e Condizioni<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/schatex.com\/it\/condizioni\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_GB\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"SCHATEX | IT | Termini e Condizioni\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"SCHATEX\u00ae &#8211; AGB SCHATEX\u00ae by Scharpenack GmbH Alle Ansehen \u25bc Sie m\u00f6chten in Ihrem Sortiment? 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